Mein Angebot

Körperorientierte Psychotherapie in Einzel- oder Paarsettings

 

Art und Umfang der Begleitung richten sich ganz nach dem in der Zusammenarbeit gewünschten Ziel. In der Regel vereinbare ich eineinhalbstündige Termine. Meine Begleitung umfasst Ansätze der Gesprächspsychotherapie, der körperorientierten Therapie im Sinne der Integralen Leibarbeit, Impulse aus der Tanz- und Ausdruckstherapie sowie Selbstwahrnehmungs- und Achtsamkeitsübungen. Je nach Zielsetzung können Hypnose oder auch das therapeutische Bogeschießen dazu kommen.

Möchten Sie persönliche, berufliche oder Partnerschaftsthemen näher anschauen, dann freue ich mich über einen Anruf oder eine mail, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren.

 

Mediation

 

ist dann angezeigt, wenn verschiedene Wünsche oder Bedürfnisse zweier oder mehrerer Beteiligter nicht im direkten Austausch zu einem Kompromiss zusammen gebracht werden können. Art und Inhalt der zugrunde liegenden Hindernisse sind dabei in der Regel völlig unerheblich. Wichtig ist jedoch, dass jede/r Beteiligte ihren/seinen Standpunkt kennt und sich in der Lage sieht, hierfür einzustehen. Ausgehend von diesen unterschiedlichen Positionen begleite ich die Beteiligten in ihrem Prozess, diese Anliegen und Wünsche zu 'mitteln' (mediieren). Dies bedeutet nicht notwendigerweise ein rechnerisches oder gefühltes Mittel, sondern kann ein beliebiges Ergebnis sein, dass dann aber von allen Beteiligten mitgetragen wird. Oder, falls die Kommunikation an sich gestört ist, wird das Ziel sein, diese Kommunikation (unabhängig von den Inhalten) zu entwickeln. Erste erfolgreiche Mediationen habe ich an der Universität Stuttgart begleitet.

 

Konfliktmanagement

 

ist ein Instrument, es gar nicht erst zu einer Mediation kommen zu lassen. Dabei sind die Übergänge jedoch durchaus fließend, wie auch die genutzten Methoden und Impulse sich ähneln können. Sinn eines gelingenden Konfliktmanagements ist es, sich über die 'kritischen' Punkte einer Zusammenarbeit (oder des Zusammenwirkens in jeder Hinsicht) klar zu werden und im moderierten Austausch einen Umgang zu erarbeiten, wie mit diesen Konflikten am besten umzugehen ist. Dabei hängt das 'Wie' immer von den Beteiligten ab. Sollte ein Konflikt bereits offen ausgebrochen sein, dient dieser (soweit die Bereitschaft der Beteiligten zur offenen Kommunikation gegeben ist) als Übungs- und Entwicklungsfeld für eben diese dann gemeinsamen Strategien zum Konfliktmanagement.

Diese Arbeit unterliegt der Umsatzsteuer und muss vom Auftraggeber (Unternehmen oder privat) bezahlt werden.

           

Coaching

 

empfiehlt sich für all jene, die ein kurz- oder mittelfristiges Ziel erreichen möchten und dafür Unterstützung suchen, weil Widerstände oder alte Muster der Umsetzung vielleicht entgegen stehen. Anders als bei der therapeutischen Arbeit sind diese Widerstände und Muster nicht Inhalt der Arbeit. Vielmehr werden Ressourcen gestärkt und gemeinsam Handelsstrategien entwickelt, um Sie Ihrem Ziel Schritt für Schritt näherzubringen. Ein Coaching erfordert in der Regel sehr viel weniger zeitlichen Aufwand als eine therapeutische Begleitung. Anders als in der therapeutischen Begleitung können Sie hier 'Tipps und Tricks' erwarten. Diese Arbeit unterliegt der Umsatzsteuer und muss privat bezahlt werden.

 

Supervision

 

findet sich unter einer Rubrik mit dem Coaching, da auch hier eine 'darüberschauende' (also supervidierende) Haltung eingenommen wird - persönliche Themen werden natürlich berücksichtigt. Im Rahmen einer Supervision wird mit ihnen umgegangen ohne den Ansatz, sie bearbeiten zu wollen. Ich biete Ihnen für die Supervision den klaren und zielgerichteten Blick des Ingenieurs, verbunden mit dem wohlwollenden Einfühlen des Therapeuten. Auch diese Arbeit unterliegt, wie mein übriges Angebot, der Umsatzsteuer und muss privat bzw. durch den Auftraggeber bezahlt werden.

 

Wenn Sie sich persönlich informieren möchten, freue ich mich über eine e-mail oder einen Anruf.

 

Honorar (Psychotherapie, Coaching, Supervision)

 

Auch die Honorarvereinbarung gehört in den Bereich der Selbstverantwortung. Ich habe dabei den Wunsch, dass wir auf Augenhöhe agieren. Das heißt für mich, dass meine Zeit genau so 'teuer' ist wie der Klienten oder des Klienten. Eine gute Näherung des Stundenlohns ist 6€ je 1.000€ (Brutto-)Einkommen. Dies entspricht in etwa 8...10€ je 1.000€ (Netto-)Einkommen. Für eine eineinhalbstündige Sitzung benötige ich insgesamt gut 2,5h Zeit. Dazu kommen die Nebenkosten für die Praxis in Höhe von etwa 15€ je Sitzung. Auf Basis meines Wunsches liegt es nun an meinem Gegenüber, welchen Betrag sie oder er als angemesses Honorar empfindet. Selbstverständlich ist für mich auch, dass niemand wegen des Geldes auf meine Begleitung verzichten soll. Ich komme in so einem Fall gerne entsprechend entgegen!

 

Das Honorar im Rahmen einer psychotherapeutischen Begleitung ist als sog. Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit, so dass der oben genannte Betrag der Endbetrag ist.

 

Beispielrechnungen:

monatliches Nettoeinkommen von 2.000€. Daraus ergibt sich mein Honorarwunsch von 2,5 x 16€ für die Zeit zuzüglich 15€ für Nebenkosten, insgesamt also 55€.

monatliches Nettoeinkommen von 1.000€: 2,5 x 8€ + 15€ = 35€

 

Auf Wunsch stelle ich gerne Rechnungen nach der Gebührenordnung für Heipraktiker aus. Diese werden zum Teil von privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen, die Heipraktikerleistungen einschließen, erstattet. Allerdings wird nur der für die jeweilige Behandlung vorgesehene Mindestsatz erstattet, so dass Sie in aller Regel mit einer privaten Zuzahlung rechnen müssen, die die Differenz zum vereinbarten Honorar abdeckt.

 

Bitte beachten Sie, dass bei allen Terminen, die keine Heilbehandlung (Psychotherapie) darstellen, die Umsatzsteuter von derzeit 19% (Juli-Dezember 2020: 16%) hinzukommt!

 

 

Anmerkungen

 

Grundsätzlich verhandle ich die Honorare individuell. Das Kostenmodell trägt sich allerdings nur, wenn wir fair miteinander umgehen, also auch die Besserverdienenden ihren Stundenlohn (für Selbständige: aus dem verfügbaren Einkommen / Entnahme berechnet, also nicht aus ihrem Honorar!) bezahlen. Nur so kann ich Geringverdienden auf diese Weise entgegenkommen!

 

Für meine aktuellen Angebote (Gruppen) gilt die Honorarberechnung oben entsprechend. Dabei verringert sich der Anteil der Nebenkosten anteilig entsprechend der Anzahl an Personen. 

 

Für Mediation und Konfliktamanagement ist der reale zeitliche Aufwand für Vor- und Nachbereitung sowie eine Berichterstellung in der Regel höher. Dies liegt auch an der Zahl der Beteiligten (und damit persönlichen Anliegen und Themen, die der Beachtung bedürfen). Daher verhandle ich das Honorar in diesem Fall grundsätzlich individuell nach den oben genannten Grundsätzen.

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© Ulrich Eggert